Unfallversicherungen auf den Einschluss von Zeckenbissen überprüfen

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Zecken gehören zu den gefährlichsten Tieren Deutschlands und verbreiten sich rasant. In den Risikogebieten beginnt der Lebensraum der Zecke bereits vor der Haustür. Dies sagt eine Studie der Universität Hohenheim. Gefährdete Personen, die sich in Risikogebieten aufhalten, sollten daher den Impfschutz und die bestehende Unfallversicherung prüfen, informiert die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Waren im Jahr 1998 nur 63 Landkreise, vornehmlich im Süden Deutschlands in Bayern und Baden-Württemberg, von der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragenden Zeckenpopulation gefährdet, waren es im Jahr 2016 laut GVI-Angaben bereits 146 Stadt- und Landkreise. Infizierte Zecken übertragen generell zwei Krankheiten: Die gefährliche Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und die Borreliose. Gegen die FSME kann man sich durch jährliche regelmäßige Impfungen schützen. Speziell gilt das für Personen, die in den Risikogebieten leben und sich vermehrt in Gärten und Natur aufhalten. Im Gegensatz zum Impfschutz bei FSME ist eine Impfung gegen Borreliose nicht möglich. Hier hilft nur Vorsicht und, falls eine Infektion vorliegt, Antibiotika, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI, nachdrücklich.

Was den Wenigsten in den Risikogebieten der Zecken bekannt sein dürfte, ist die Möglichkeit, sich gegen die wirtschaftlichen Folgen der Krankheit FSME und Borreliose innerhalb einer privaten Unfallversicherung abzusichern. „Doch Vorsicht, die Gerichte streiten sich immer wieder, ob Zeckenbisse und deren Folgen tatsächlich auch als Unfall laut den Versicherungsbedingungen gelten“ betont Jürgen Buck. „Daher sollten bestehende Unfallversicherungen auf den Einschluss von Zeckenbissen überprüft werden“, rät der Fachmann.

Quelle: Geld und Verbraucher e.V. / Bildquelle: markteinblicke.de