Neues Weingesetz: Frage nach der Herkunft

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Kurz vor Weihnachten war es soweit: Das neue deutsche Weingesetz wurde auch vom Bundesrat verabschiedet, wodurch es nun in Kraft treten kann. Geht es nach dem Nutzen,  werden vor allem die Vermarktungschancen für die Winzer auf der einen Seite und mehr Orientierung und Klarheit für die Verbraucher auf der anderen Seite genannt. Doch ist das wirklich so?

Statt Rebsorten, jetzt geographische Herkunft

Bisher standen im deutschen Weinrecht die Rebsorten im Mittelpunkt. Je nach Rebsorte, Jahrgang und Namen der Weinbergslage definierte sich die Qualität eines Weins. So konnte jeder Wein in Deutschland bisher ein Spitzenerzeugnis sein – unabhängig von seiner Herkunft. Doch nicht jede Herkunft ist dazu geeignet, einen Spitzenwein hervorzubringen, denn die Qualität ergibt sich aus verschiedenen Faktoren wie Boden, Klima, Umwelteinflüssen und natürlichen Gegebenheiten. 

Dies soll sich jetzt ändern, denn nach dem neuen System steht die geografische Herkunft eines Weins künftig für seine Qualität: je genauer die Herkunft benannt wird, desto höher die Qualität. Dieses Herkunftsprinzip kennt man vor allem aus Frankreich und Italien. Nun soll das deutsche Weinrecht an die Branche angepasst werden, mit dem Ziel, den deutschen Weinbau im internationalen Wettbewerb besser aufzustellen. 

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Das regelt das neue Weingesetz konkret:

Begrenzte Neuanpflanzungen

Das Gesetz sieht vor, die genehmigungsfähige Fläche für Neuanpflanzungen weiter auf jährlich 0,3 Prozent der im Vorjahr mit Reben bepflanzten Gesamtfläche zu begrenzen. Bis 2023 sollen 300 Hektar Reben jährlich neu angepflanzt werden dürfen, um den Markt im Gleichgewicht zu halten. 

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Mehr Fördermittel

Die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft soll mehr Geld zur Unterstützung von Winzern bekommen. Die zugewiesenen Mittel stammen aus dem Weinstützungsprogramm der Europäischen Union und werden von 1,5 Millionen Euro um 500.000 Euro auf zwei Millionen Euro aufgestockt.

Künftig Herkunft als Qualitätsprädikat

Bislang war für die Bezeichnung Qualitätswein in Deutschland nicht die Herkunft (Gebiet, Bereich, Lage) ausschlaggebend, sondern vereinfacht gesagt der Zuckergehalt der Trauben. Um aus Trauben Wein zu machen, muss der Zuckergehalt ein Mindestmaß (Mindestmostgewicht) erreichen.

Das Mostgewicht in Deutschland wird traditionell in so genannten “Öchslegraden” (°Oe) gemessen. Beispielsweise muss eine Spätlese aus der Pfalz mindestens 85 Öchslegrad haben, eine Beerenauslese mindestens 120 und eine Trockenbeerenauslese mindestens 150 Öchslegrad. 

Nach dem bisherigen Qualitätsweinsystem wird jeder Qualitäts- und Prädikatswein einer Prüfung unterzogen, bei der Geruch, Geschmack und Zusammensetzung geprüft werden. Der Wein erhält danach eine amtliche Prüfungsnummer, die auf das Weinetikett gedruckt werden muss. 

Nach dem neuen Weingesetz steht jetzt die Herkunft an höchster Stelle. Vorbild hierzu ist die Herkunftspyramide nach romanischem Vorbild, die Weinbaunationen wie Frankreich und Italien bereits erfolgreich anwenden. Dabei soll die Herkunft eines Weins für ein klares Profil stehen, indem gilt: je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität.

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Als kleinste geografische Angabe steht eine bestimmte Weinbergslage, dann folgt die Ortsangabe vor dem Namen des Weinguts, das Lagen in verschiedenen Orten haben kann. Die Unterscheidung von Lagenwein, Ortswein und Gutswein haben viele Winzer bereits nach dem Beispiel des Verbands Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) eingeführt.

Künftig dürfen kleinere geografische Angaben, wie Gemeinde- oder Lagenamen, nur bei Weinen mit geschützter geografischer Ursprungsbezeichnung gemacht werden. Diese Weine gelten dann als Spitzenerzeugnisse der obersten Stufe der Herkunftspyramide.

Fazit

Die deutsche Verbraucher müssen sich bei den Begrifflichkeiten nun also etwas umgewöhnen. Wer bislang bereits auf Produkte der VDP-Weingüter zurückgriff, dürfte wenig Probleme bei der Umstellung haben. Andere müssen sich auf die neuen Herkunftsbezeichnungen erst einstellen. Das gilt vor allem auch deswegen, da die Weinbauregionen selbst noch jede Menge Mitspracherecht bei den individuellen regionalen Einstufungen haben.

Da sich der deutsche Wein jedoch in den letzten Jahren einen hervorragenden Ruf erarbeitet hat, darf man davon ausgehen, dass das erreichte auch bewahrt werden wird. Daher dürften Verbraucher sich am Ende ähnlich wie sie es in Frankreich tun auch hierzulande mit dem neuen System sich arrangieren. Letztlich ist ja sowieso der individuelle Geschmack entscheidend, aber das ist wieder ein anderes Thema.