Eine BU schon im Kindesalter abschließen?

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Die nächsten Schulabschlussprüfungen stehen an – trotz Corona. Danach fängt bei vielen der nächste Ausbildungs-Abschnitt und damit nicht selten das Berufsleben an. Als wichtige Basis hierfür ist es kein Fehler, wenn Eltern sich das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für ihre Kinder genauer anschauen. Es geht nicht nur um die richtige Absicherung, sondern auch ums Geldsparen.

Wer ein neues Auto kauft, wird es in der Regel Vollkasko versichern. Denn der Wert des neuen Fahrzeugs soll für alle Fälle ja abgesichert werden. Doch was bei einem Auto für viele Menschen selbstverständlich ist, ist im Fall der eigenen Arbeitskraft nicht immer der Fall – und dies obwohl die Risiken in der heutigen Gesellschaft nicht mehr arbeiten zu können größer sind als viele Menschen glauben.

Der Verlust der Arbeitskraft bedeutet in der Regel auch eine deutliche Einkommenseinbuße nach Krankheit oder Unfall. Die Berufsunfähigkeit ist zwar kein wirkliches Tabu-Thema, wird aber gerne etwas beiseite geschoben. Dabei ergeben sich für das Berufsleben unter Umständen durch dauerhafte Erkrankungen ernste Konsequenzen.

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird jeder Vierte im Verlauf seines Erwerbslebens mindestens einmal berufsunfähig und das im Durchschnitt mit 44 Jahren. Wer sich hierbei auf die gesetzlichen Leistungen verlassen möchte, dürfte erschrecken, wenn er die tatsächliche Leistungshöhe im Falle der Fälle erfährt.

Nach dem Krankengeld kommt (oft) nichts mehr

Die Fakten: In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber zwar weiterhin den regulären Lohn. Das ist gesetzlich eindeutig geregelt. Aber danach erhalten Betroffene nur noch Krankengeld von ihrer Krankenkasse.

Das Krankengeld entspricht nicht mehr dem letzten Durchschnittsgehalt, sondern liegt deutlich darunter. Üblich sind hier 70 Prozent des Bruttoverdienstes, in keinem Fall mehr als 90 Prozent des Nettogehalts. Aber diese Leistung gibt es für eine bestimmte Diagnose nur 78 Wochen lang – innerhalb von drei Jahren. Das heißt spätestens 84 Wochen nach dem Beginn einer Krankschreibung gibt es weder Gehalt noch Krankengeld. Wer dann keine eigenen finanziellen Reserven mehr hat, ist auf fremde Hilfe wie Familie, Freunde oder gar Sozialleistungen angewiesen.

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BU-Abschluss: Je früher desto besser

Abhilfe gegen eine drohende Verarmung schafft am Ende nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, um sich vor den finanziellen Folgen zu schützen. Wer dies möglichst früh macht, kann dabei Geld sparen. Doch wie ist „früh“ definiert? Experten raten, spätestens zum Beginn einer Ausbildung das Thema anzugehen.

„Auch wenn es im Studium noch als „zu früh“ erscheint – wer als junger Mensch im Studium bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, zahlt in der Regel geringere Beiträge“, weiß Finanzexperte Heiko Vollmer von Fingenium Private Finance. „Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bereits während des Studiums sprechen vor allem zwei Dinge: zum einen ist der Vertragsabschluss an eine sehr penible Gesundheitsprüfung geknüpft. Niemand kann mit Sicherheit sagen, wann erste gesundheitliche Einschränkungen auftauchen“, ergänzt Vollmer. Bereits simple Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder Sportverletzungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.

Risikoprüfung ist entscheidend für die Konditionen

Es geht aber noch früher – und damit meistens auch billiger. Eltern können hier für ihre Kinder schon einen guten Grundstein legen, indem sie sich mit dem Thema spätestens auseinandersetzen, wenn der Nachwuchs seinen Schulabschluss macht. Die frühzeitige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist deshalb sinnvoll, um den in den meisten Fällen sehr guten Gesundheitszustand des Kindes als Basis für günstige Beiträge festzuhalten – auch wenn Studien aufzeigen, dass bereits immer mehr Schüler an psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Burnout und Angststörungen leiden.

Oft ist die sogenannte Risikoprüfung für Schüler vereinfacht und BU-Anbieter versichern das Kind mit besseren Konditionen ohne Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse. Da das Kind aber nicht geschäftsfähig ist, liegt die Entscheidung für eine BU-Versicherung bei den Eltern und Erziehungsberechtigten.

Wer als Eltern für sein Kind, dass nach der Schule eine Ausbildung in einem handwerklichen oder sozialen Beruf machen will, eine BU-Versicherung abschließen will, sollte darauf gefasst sein, dass man höhere Beiträge zahlt, als beispielsweise kaufmännische Auszubildende. Aus diesem Grund lohnt es sich, vor dem Start der Ausbildung, noch zu Schulzeiten, quasi noch vor dem Aushändigen des Schulabschlusszeugnisses den Versicherungsabschluss zu machen.

Tipp: Auch abseits der Vergleichsportale schauen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rät auf seiner Internetseite wiederum, „bevor Sie eines der scheinbar kostenlosen Vergleichsportale im Internet befragen, bedenken Sie Folgendes: Auch diese Portale sind in der Regel als Versicherungsvermittler eingetragen, die von der Abschlussprovision leben. Es besteht die Gefahr, dass nur ausgewählte Anbieter im Vergleich auftauchen.“ Experte Vollmer ergänzt: „Man sollte das Thema auf keinen Fall über den reinen monatlichen Zahlbeitrag aufrollen, sondern sich zunächst auf die Tarife und Versicherungsgesellschaften konzentrieren, die über qualitativ sehr gute Bedingungswerke und Regelungen verfügen.“

Um einen optimalen Versicherungsschutz zu erreichen, sollten man unter anderem die Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr vereinbaren. Damit wird im Fall der Fälle der nahtlosen Übergang in die Altersrente sichergestellt. Ebenso sinnvoll ist es, eine sogenannte Nachversicherungsgarantie (Erhöhungsoption) im Vertrag stehen zu haben. Diese ermöglicht die nachträgliche Erhöhung der Leistungen – jedoch ohne eine neue Gesundheitsprüfung.

Übrigens, Versicherer haben zwar manchmal den Ruf, nur widerwillig zu zahlen. Im Fall der Berufsunfähigkeitsversicherung geben die GDV-Zahlen den Kritikern jedoch nicht recht: Mit knapp über 77 Prozent bewilligen die Versicherer einen Großteil der Leistungsanträge bei der Berufsunfähigkeit.