Bargeldverbot beim Finanzamt – Teil 4

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Ich habe mir einen unangenehmen Gegner vorgenommen. Im Kampf gegen ein Bargeldverbot lege ich mich mit dem Finanzamt an. Über meine bisherigen Erlebnisse habe ich in diesem Blog bereits in drei Folgen berichtet. (Teil 1, Teil 2, Teil 3) Jetzt geht es weiter mit Folge vier:

Mein Finanzamt bleibt stur. Es will mein Bargeld nicht akzeptieren und versucht stattdessen, mich von den Vorzügen des unbaren Zahlungsverkehrs zu überzeugen: Dieser sei „wirtschaftlicher, sicherer und bequemer“, belehrt mich eine Finanzbeamtin in einem Brief.

Auch ich bleibe jedoch stur. Denn ums Bequeme, Sichere und Wirtschaftliche geht es mir nicht. Mir geht es darum, dass Bargeld auch in Zukunft allgemein akzeptiert wird – so, wie es das Gesetz vorsieht. Manch einer mag mich deshalb für einen komischen Kauz halten.

Wer dies tut, übersieht allerdings, wie wichtig Bargeld ist:

Ohne Bargeld wären all unsere Zahlungen lückenlos kontrollierbar. Wir würden zwangsweise zu gläsernen Konsumenten, die wichtige Teile ihrer Privatsphäre preisgeben.

Darüber hinaus – und das halte ich für noch wichtiger – hätten wir ohne Bargeld keine Möglichkeit mehr, Geld der Notenbank zu besitzen. Wer darauf keinen Wert legt, sollte sich an die letzte Bankenkrise erinnern. Man kann sein Geld nur dann in Sicherheit bringen, wenn man es abheben kann.

Deshalb versucht so ein komischer Kauz wie ich, das Finanzamt an seine Pflicht zu erinnern, Bargeld anzunehmen. Denn wenn selbst der Staat das gesetzliche Zahlungsmittel nicht ernst nimmt, nimmt es bald niemand mehr ernst. Und dann ist es auch nicht mehr weit bis zu seiner Abschaffung.

Inzwischen habe ich mich durch Paragraphen und juristische Kommentare gewühlt. Die Quintessenz: Es besteht nach wie vor ein Annahmezwang für Banknoten und Münzen. Das heißt, jeder hat sie als Bezahlung zu akzeptieren – es sei denn, etwas anderes ist vereinbart. Ich kann mich jedoch nicht erinnern, mit dem Finanzamt etwas anderes vereinbart zu haben.

Geldwäsche beim Finanzamt?

Finanzämter wie meines versuchen sich zwar gerne damit herauszureden, dass die Finanzkassen für die Übergabe von Bargeld geschlossen wurden. Man müsse deshalb bargeldlos bezahlen. Das stimmt aber nicht, denn die Abgabenordnung – das ist eine Art Steuergrundgesetz – hat dafür eine Lösung parat: Sie sieht vor, dass in diesem Fall eine Bank oder Sparkasse am Ort des Finanzamts ermächtigt wird, für die Finanzkasse Bargeld gegen Quittung anzunehmen. Dies sollte auch der Regelfall sein, wie das Finanzgericht Münster erst vor Kurzem festgestellt hat (Az. 7 V 2897/15 AO).

Soweit die Theorie. Die Praxis sieht leider anders aus: Meine Sparkasse weigert sich schlichtweg, mehr als tausend Euro Bargeld fürs Finanzamt anzunehmen. Das Geldwäschegesetz verbiete dies, sagen mir die Sparkassenmitarbeiter. Ich kann in diesem Gesetz zwar beim besten Willen kein solches Verbot entdecken, aber vielleicht übersehe ich etwas? Schauen Sie dort doch auch einmal nach! Und wenn Sie fündig werden, lassen Sie es mich bitte wissen.

Nebenbei: Wer käme eigentlich auf die Idee, ausgerechnet beim Finanzamt Geld zu waschen?

Nur mit Trickserei ans Ziel

Mir gelang es im vergangenen Jahr nur einmal, Geld fürs Finanzamt bei der Sparkasse einzuzahlen. Und das auch nur durch einen Trick des Kassierers. Der tat ausnahmsweise so, als ob das Konto des Finanzamts mein Konto wäre. Aufs eigene Konto darf man nämlich mehr als tausend Euro einzahlen. Da ich aber nachweislich nicht Inhaber des Finanzamtskontos bin – obwohl ich es gerne wäre -, war der Kassierer zu dieser Trickserei kein zweites Mal bereit.

Trotzdem hatte ich neulich noch einmal Glück: Das Finanzamt wollte diesmal weniger als tausend Euro haben. In diesem Fall nahm die Sparkasse mein Geld an, ließ sich dafür aber mit einer „Bareinzahlungsgebühr“ von sechs Euro belohnen. Da ich nicht gewillt war, fürs Zahlen mit gesetzlichen Zahlungsmitteln auch noch zu zahlen, zog ich die sechs Euro kurzerhand von dem Betrag ab, der fürs Finanzamt bestimmt war. Das Bargeld-Heckmeck geht schließlich nicht zu meinen Lasten.

Vermutlich werden sich die Beamten dies jedoch nicht gefallen lassen, so dass ich mit weiterem Ärger rechne. Umso mehr, als mein nächster Bargeldversuch ansteht – mit einer Steuerzahlung, die über tausend Euro liegen wird. Vorsorglich habe ich dem Finanzamt schon jetzt schriftlich angeboten, erneut mit Banknoten zu bezahlen. Ein solches „Leistungsangebot“ ist nämlich nötig, damit der Empfänger bei Nichtannahme der Leistung in „Annahmeverzug“ gerät. Das ist Juristendeutsch und bedeutet, dass er Nachteile selbst zu tragen hat, die aus der Nichtannahme entstehen.

Ich bin also gespannt, wie’s weiter geht. Bleiben Sie dran!

BrichtaEin Beitrag von Raimund Brichta.

Seit 1992 moderiert Raimund Brichta die tägliche “TELEBÖRSE” auf n-tv, die älteste und populärste Börsensendung im deutschen Fernsehen.
Darüberhinaus ist der Diplom-Volkswirt als Sachbuchautor, sowie als freier Wirtschafts- und Finanzjournalist tätig.
Raimund Brichta ist Träger des State-Street-Preises für Finanzjournalisten 2008.

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