Baumschnitt birgt Unfallrisiko

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Laut § 39 V Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht geschnitten werden. Seit 1. Oktober ist der Baumschnitt, der sogenannte „Winterschnitt“, wieder erlaubt. Speziell Obstbäume werden jetzt zurückgeschnitten. Garten- und Obstbaumbesitzer sollten laut GVI mit Vorsicht an den Baumschnitt herangehen.

Gerade beim Baumschnitt ist das Unfallrisiko laut GVI-Angaben sehr hoch und es kann als Folge von Stürzen zu schwerwiegenden Verletzungen, wie beispielsweise Querschnittslähmungen oder sogar zum Tod führen. Oft ist dabei Leichtfertigkeit zusammen mit dem Einsatz von Leitern im Spiel und Grundregeln der Sicherheit werden nicht beachtet. „Daher kann ein Unfall nie ausgeschlossen werden und ein entsprechender Versicherungsschutz ist unabdingbar“, mahnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

Doch welche Versicherungen decken das Unfallrisiko beim Baumschnitt mit Leitern ab? „Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier entweder überhaupt nicht oder nur unzureichend“, warnt Jürgen Buck. Wichtig ist hier eine eigene Absicherung über eine private Unfallversicherung mit ausreichender Versicherungssumme. Sie greift bei Unfällen in der Freizeit, also auch beim Baumschnitt, und im Beruf. Für eine Hinterbliebenenversorgung im Todesfall ist eine Risikolebensversicherung und für die Absicherung der Arbeitskraft ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Auch hier ist die gesetzliche Absicherung unzureichend, führt der Versicherungsfachmann weiter aus, heißt es weiter.

Mehr Informationen zum Thema Unfallrisiko beim Baumschnitt stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unfälle mit Leitern – Sicherheitstipps“ kostenlos zur Verfügung.

Quelle: Geld und Verbraucher e.V. / Bildquelle: markteinblicke.de