Wer ab dem 1. März 2018 mit seinem Mofa oder Roller noch mit einem schwarzen Kennzeichen unterwegs ist, besitzt keine Haftpflichtversicherung mehr und macht sich strafbar. „Die für 2018 gültigen Kennzeichen sind blau und bei den Kfz-Versicherern erhältlich“, informiert Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).
Die blauen Kennzeichen sind allerdings nicht nur für Roller, Mofas und Moped Pflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise einer begrenzten Höchstgeschwindigkeit und Hubraum, benötigen unter anderem auch Elektrofahrräder (S-Pedelecs) und motorisierte Krankenfahrstühle das „kleine“ blaue Kennzeichen. Die Unterschiede in den Beiträgen der Haftpflichtversicherung sind von Versicherer zu Versicherer verschieden, daher lohnt sich ein Tarifvergleich. Übrigens kann dabei auch eine Teilkaskoversicherung mit unterschiedlichen Beiträgen abgeschlossen werden. Dann ist das Mofa z.B. auch bei Hagel, Überschwemmung, Blitz, Sturm, Diebstahl oder Brand abgesichert. Auch ein Unfall mit Haarwild, ein Glasbruch oder ein Kurzschlussschaden der Verkabelung oder ein Marderbiss sind dabei mitversichert.
Bei der Vergabe der Kennzeichen für Mofas, Moped und Roller werden die technischen Daten nicht überprüft. Daher warnt Jürgen Buck von den Konsequenzen bei Unfällen mit „frisierten“ Fahrzeugen. Das ist nicht nur unter Strafe verboten, sondern häufig zahlt die Haftpflichtversicherung zwar den Schaden des Unfallgegners, jedoch bittet sie die Versicherten danach zur Kasse. Die Kosten und Strafen für einen Unfall mit einem technisch aufgerüsteten Mofa, Moped oder Roller können drastisch sein.
Quelle: Geld und Verbraucher e.V. / Bildquelle: Pressefoto AXA