Urlaub 2018: Das sollten Sie jetzt zu Kreuzfahrten wissen!

Bildquelle: markteinblicke.de

Schiffsreisen stehen hoch im Kurs. Wie geht das, wie bucht man, und was muss man beachten? Wir geben marktEINBLICKE – mit Hilfe von Experten.

Die Welt vom Meer aus zu entdecken, hat genauso seinen Reiz wie die interessante Erfahrung, ein schwimmendes Hotel zu bewohnen. Wellness- und Fitnessangebote, Entertainment und spannende Landausflüge zählen für viele zu den Highlights einer Kreuzfahrt.

Damit Sie von Anfang an gut gelaunt und sorgenfrei in See stechen können, hat die ARAG etliche Rechtstipps und Urteile zu Schiffsreisen zusammengestellt.

Es wird beispielsweise beleuchtet, was bei Krankheit auf der Kreuzfahrt zu beachten ist. Außerdem werden die Themen Ungewollter Kabinentausch, Änderung der Reiseroute oder Belästigungen wie Motorengeräusche und Küchengeruch angesprochen.

Übrigens: In der neuen marktEINBLICKE-Ausgabe (ET 9.4.2018 am Kiosk) werden wir in unserem Kreuzfahrt-Spezial an Bord von AIDA & Co gehen. Kommen Sie einfach mit. 

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