Basis-Rente: Die Alternative zu Riester

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Die Geldanlage mit Indexfonds bzw. ETFs gilt vielen Menschen als alternativlos. Dass inzwischen auch in der klassischen Altersvorsorge mit ETFs gearbeitet wird, wissen nur wenige. Das wiederum kann sich wegen der steuerlichen Vorteile einer geförderten Altersvorsorge als teure Wissenslücke erweisen. Wir geben marktEINBLICKE in die Welt der Riester-Alternativen.

An der staatlich geförderten Altersvorsorge wurde in der Vergangenheit viel kritisiert. Doch aller Kritik zum Trotz: Es ist grundsätzlich lohnenswert einen Blick auf die viel gescholtene Rürup-Rente (offiziell: Basisrente) zu werfen.

Bei der Basisrente handelt es sich um einen Vorsorgevertrag, der bzgl. der Anlageform deutlich weniger Restriktionen unterliegt, als zum Beispiel eine Riester-Rente oder eine betriebliche Altersversorgung. Dafür muss die Auszahlung in Form einer Leibrente erfolgen, wobei auch die Einrichtung einer Hinterbliebenenrente möglich ist. Die Besteuerung sowohl von Einmalzahlungen als auch von ratierlichen Beiträgen erfolgt nachgelagert, also im Rentenbezug.

Oft liest man, die Basisrente sei in erster Linie für Selbstständige gedacht, da diese im Alter keine gesetzliche Rente erhalten. Aber auch Angestellte können mit der Basisrente die Versorgungslücke im Alter schließen, Steuervorteile nutzen und über Zusatzbausteine Lebensrisiken wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit absichern. Denn die Förderung verläuft unabhängig vom beruflichen Status gleich.

Steuerliche Abzugsmöglichkeit

Erst ab dem Jahr 2025 sind 100 Prozent der eingezahlten Jahresbeiträge zur Basisrente steuerlich abzugsfähig. Im Jahr 2018 beträgt die Höhe 86 Prozent und steigt jährlich um 2 Prozentpunkte an.

Die abzugsfähigen Jahresbeiträge sind im Jahr 2018 auf 23.712 Euro pro Kopf begrenzt und sind an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt, der in den letzten Jahren immer wieder angehoben wurde. Steigt zukünftig dieser Höchstbeitrag, erhöht sich automatisch auch das Abzugsvolumen für eine Basisrente. Eine sehr interessante Gestaltungsmöglichkeit ergibt sich insbesondere für Ehepaare, bei denen bislang ein großes Ungleichgewicht in der Altersversorgung besteht (z.B. wegen Erziehungszeiten oder großen Einkommensunterschieden). Denn bei gemeinsamer Veranlagung kann im Extremfall ein Ehepartner den gemeinsamen Höchstbeitrag von 47.414 Euro für sich alleine ausschöpfen.

Während Selbständige von den genannten steuerlichen Höchstbeiträgen vollständig profitieren, müssen Angestellte noch die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (oder auch dem berufsständischen Versorgungswerk) berücksichtigen. Von den genannten Höchstbeiträgen würden dann aber in 2018 immer noch mindestens 9.204 Euro übrig bleiben, die steuerbegünstigt in eine Basisrente eingezahlt werden können. Das rechnet sich unter anderem bereits dadurch, dass die voraussichtliche Steuerbelastung im Ruhestand erwartungsgemäß in den meisten Fällen niedriger ist als während der Phase der Erwerbstätigkeit. Und selbst wenn nicht, bleibt immer noch ein signifikanter Steuerstundungseffekt.

Viele Anlagemöglichkeiten

Spannend wird es nun bei der Auswahl der jeweiligen Anlagestrategie. Neben den klassischen Varianten mit Garantien, zu denen letztlich auch Hybrid-Produkte und Index-Policen gehören, bieten viele Versicherer die Basisrente auch rein fondsgebunden an. Und einige haben inzwischen nicht nur, aktiv gemanagte Fonds, sondern auch kostengünstige ETFs im Angebot. Dadurch optimiert man seine Altersvorsorge nicht nur steuerlich, sondern auch gleich noch bei der Rendite. Zugleich hat man aber die Vorteile, dass das Geld je nach Gusto auch umgeschichtet werden kann. Etwa in risikoärmere Produkte, je näher der Renteneintritt rückt.

Dabei ist zu berücksichtigen: Altersvorsorge sollte ab dem Zeitpunkt des Rentenbeginns planbar sein. Wer sich auf sein eigenes ETF-Depot verlässt, muss viele Unwägbarkeiten einplanen. Die Basisrente hat den Vorteil, dass der Anbieter ab diesem Zeitpunkt die lebenslange Auszahlung übernimmt und damit auch das Langlebigkeitsrisiko trägt. In Zeiten, in denen der medizinische Fortschritt dafür sorgt, dass wir alle älter werden, ein echtes Pfund aus Anlegersicht. Bei einem selbstgeführten ETF-Depot kann nur das aufgebraucht werden, was auch tatsächlich da ist. Die Versicherungslösung Basisrente bietet also neben einer attraktiven Rendite auch noch die Übernahme des Langlebigkeitsrisikos.

Eine sinnvolle Altersvorsorge setzt also durchaus auch auf klassische Vorsorgeprodukte. Wer dabei auf geringe monatliche Einzahlungen und jährliche Einmalzahlungen in Abhängigkeit von der finanziellen Lage setzt, behält sich auch ein großes Maß an Flexibilität. Und für normale Sparzwecke bietet sich die Direktanlage in Aktien oder Fonds weiterhin an. Aber für die Altersvorsorge sollte man durchaus auch die gebotenen Fördermöglichkeiten nutzen.


Kurz nachgefragt bei… 

Heiko Vollmer
Der Dipl. Wirtschaftsingenieur und Financial Advisor (ebs) ist seit 2007 Vorstand der FINGENIUM private finance AG. Er betreut dort vorrangig Privatkunden in Vorsorgefragen. www.fingenium.de

Warum ist eine Basisrente auch für Angestellte sinnvoll?

Selbst bei Einkommen oberhalb von 78.000 Euro bleiben immerhin noch mindestens 9.300 Euro pro Kopf und Kalenderjahr als förderfähiger Beitrag für eine Basisrente übrig. Das ist deutlich mehr, als im Bereich der Riester-Förderung oder auch der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Und das noch in Kombination mit einer freien Auswahl der Kapitalanlage.

Wie funktioniert diese geförderte Vorsorge mit ETFs?

Der Anleger schließt mit dem Versicherer seiner Wahl einen Vertrag mit ratierlicher Zahlung oder gegen Einmalbeitrag ab (auch eine Kombination ist möglich), der frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres als Rente wieder ausgezahlt wird. Die Beiträge werden als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung angegeben und führen somit zu einer Steuererstattung. Bei Antragstellung wählt der Anleger einen oder mehrere ETFs aus. Die Fondsauswahl kann in der Regel jederzeit geändert werden.

Was gilt es bei der Anbieter-Auswahl zu beachten?

Vor allem zwei Punkte: zum einen sollte man nicht nur auf die Kosten des Vertrags schauen. Denn neben einer kosteneffizienten Anlage sichert man mit einer Basisrente auch sein Langlebigkeitsrisiko ab, indem man sich das angesparte Guthaben verrenten lässt. Und dies setzt einen soliden Versicherer mit einem hinreichend großen Kollektiv an Versicherten voraus. Und zum anderen sind die ETFs insbesondere in der Ansparphase sehr effizient. Irgendwann können aber zur Absicherung von Kursrisiken oder zur Nutzung spezieller Anlagethemen auch aktiv gemanagte Fonds wieder interessant werden. Also sollte der Versicherer bereits heute auch hier eine ausreichende Anzahl guter Fonds zur Auswahl anbieten. Aktuell sollte die Fondsauswahl mindestens 60-70 Fonds listen.

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