Das Knöllchen im Urlaub (ignorieren?)

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Dank der immer besser werdenden Impf-Kampagnen in den EU-Ländern scheint dieses Jahr ein (Sommer-)Urlaub wieder im (EU-)Ausland möglich zu sein. Wer mit dem Auto fährt, muss sich selbstredend in das Verkehrsrecht des jeweiligen Landes halten. Dass man dennoch einmal einen Strafzettel kassiert, ist keine Seltenheit. Ein paar Tipps, was man auf keinen Fall tun sollte, und was jeder Betroffene beachten sollte.

Der Urlaub ist dank zurückgehender Corona-Zahlen in diesem Jahr im Sommer wieder in Sicht. Wer dann außerhalb Deutschlands mit dem Auto in der Europäischen Union unterwegs ist, sollte die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes kennen und sich an diese halten. Das beginnt bei einfachen Regeln zu Alkohol am Steuer und dem Telefonieren ohne Freisprechanlage. Beides kann im EU-Ausland sehr schnell teuer werden. Doch es muss sich nicht nur um das eine Glas Wein zu viel oder das Handy am Ohr handeln – auch das altbekannte „Knöllchen“ wegen Falschparken oder überhöhter Geschwindigkeit kann im Ausland richtig teuer werden und den Urlaub zumindest kurzfristig vermiesen.

War es noch vor 20 Jahren fast „normal“, einen Strafzettel aus dem Ausland einfach zu ignorieren und nicht zu bezahlen, so ist die Situation heute eine völlig andere. Bereits seit dem Jahr 2010 gib es ein sogenanntes Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU, ermöglicht durch das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Dies sieht vor, ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro Geldbußen aus dem EU-Ausland auch in Deutschland von den zuständigen Behörden vollstrecken zu lassen.

Bußgeldbescheid nicht einfach ignorieren

Wichtig ist hierbei, dass die eigentliche Ordnungswidrigkeit nicht die Summe von über 70 Euro übertreffen muss, sondern das gesamte Bußgeld (inklusive Bearbeitungs- und sonstige Gebühren) über der Bagatellgrenze liegen muss. Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Norwegen, Liechtenstein oder Schweiz) können dagegen in Deutschland nicht vollstreckt werden.

Hinzukommt, dass seit 2013 die EU-Richtlinie zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte” gilt. Das heißt: Zuständige Behörden in allen EU-Ländern haben Zugriff auf die Daten eines Fahrzeughalters und können ohne Probleme den Strafzettel mit dem Bußgeld zu Verstößen wie überhöhte Geschwindigkeit, Alkoholdelikte und „bei Rot über die Ampel“ aus dem Ausland an den Halter (aus Deutschland) senden. Der ADAC rät hierzu ganz klar: „Ignorieren Sie auf keinen Fall einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland, sondern prüfen Sie ihn zunächst genau und zahlen Sie dann gegebenenfalls zügig.“

Im Ausland gibt es höhere Bußgelder…

Dass Verkehrsverstöße im Ausland teilweise deutlich härter bestraft werden als im Automobilland Deutschland zeigt ein Beispiel: Wer 20 km/h schneller unterwegs ist als erlaubt, kommt hierzulande mit bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld davon. In Italien werden laut dem ADAC dafür gleich 170 Euro fällig, in Norwegen sogar die Horrorsumme von mindestens 480 Euro.

Zu schnell unterwegs zu sein und dann geblitzt zu werden, kann im Ausland schnell sehr teuer werden. (Bildquelle: Pixabay / Atarythm)

Abseits der Vergehen wie überhöhte Geschwindigkeit, Alkoholdelikte und Ampel-überfahren können zwar auch anderen Delikte mit einem Bußgeld von ausländischen Behörden belegt werden, die Behörden haben dafür aber keinen Zugriff auf die Fahrzeughalter-Datenbank.

Damit ist auch das Phänomen zu erklären, dass zwei Jahre nach dem erholsamen Italien-Urlaub ein Bußgeldbescheid (nicht selten per Einschreiben) in den Briefkasten flattert, weil man in Florenz, Mailand oder Bologna falsch in eine „zona traffico limitato“ in der Altstadt reingefahren ist, die man als Urlauber aber ohne eine Genehmigung eines Hotels nicht befahren darf.

Vor Zahlung prüfen

Wichtig zu wissen: Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland ist ein Vollstreckungsantrag eines Bußgeldbescheides durch ein privates Inkassounternehmen nicht zulässig. Denn nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen und -strafen eintreiben. In Deutschland ist hierfür ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig. Ausländische Kommunen und Behörden müssten hierfür das Bundesamt um Vollstreckungshilfe bitten, so der ADAC.

Generell rät das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland bei einem ausländischen Strafzettel, diesen vor der Zahlung auf Plausibilität zu prüfen. Ebenso sollte die Höhe der Höhe der Gebühren geprüft werden, denn die Kosten für die Ermittlung des Halters sind beispielsweise gesetzlich geregelt und liegen bei ca. fünf Euro, so das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. „Zusätzliche Gebühren sind nur zulässig, wenn Sie sich im Verzug befinden.“ Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden, Kennzeichenverwechslungen, Zweifeln am Tatvorwurf oder Missverständnissen sollte man laut dem ADAC wiederum juristische Hilfe in Anspruch nehmen.

Es gibt Rabatte und Verjährungsfristen

In der Regel lohnt es sich aber, den Strafzettel zu bezahlen, so die Einschätzung der ADAC-Experten. Denn einem Autohalter mit offenen Bußgeldbescheiden könnte beim nächsten Urlaub im gleichen Land bei einer Verkehrskontrolle die Vollstreckung des ausstehenden Bußgeldes drohen. Rechtskräftige Bußgelder verjähren zum Beispiel in Italien erst nach fünf Jahren.

Ein weiteres Argument für das schnelle Bezahlen eines Bußgeldes aus dem Ausland: Viele Länder gewähren zum Teil hohe Rabatte – bis zu 50 Prozent. „Besonders großzügig zeigen sich Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien“, erklärt der ADAC. Wer weiß, dass er im Urlaub eine Verkehrswidrigkeit begangen hat, kann sich schon einmal vorab informieren, was auf ihn zukommt – der ADAC hat hierzu einem Bußgeldrechner auf seiner Internetseite. Übrigens: Bei allem Ärger um das Knöllchen im Ausland – Punkte in der Datei in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland übrigens nicht.