Straßenverkehrsordnung im Ausland beachten

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In einigen Bundesländern folgt in den begonnenen Sommerferien die nächste Reisewelle. Das bedeutet für viele Familien Ferien und Jahresurlaube, allen voran der immer beliebtere Urlaub im Ausland. Wer dabei mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich laut der GVI auf jeden Fall mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes im Ausland auskennen.

Trotzdem gibt es immer wieder Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder rosafarbene Führerschein vorgelegt wird. Dies zeigt die Erfahrung der GVI. Ein Textauszug einer EU-Entscheidung in der entsprechenden Landessprache schafft hier Abhilfe, heißt es weiter.

Im Urlaub mit dem Auto drohen bei Polizeikontrollen im Ausland Probleme, wenn die alten grauen und rosafarbenen Führerscheine vorgezeigt werden. „Teilweise verhängen Polizisten sogar Bußgelder“, warnt GVI-Präsident Siegfried Karle. Doch nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der alte graue oder rosafarbene Führerschein, zumindest noch bis zum Jahr 2033. Solange währt nämlich die Gültigkeitsfrist für die „alten Lappen“, so der GVI.

„Um Schwierigkeiten bei Autofahrten mit Polizeikontrollen im Urlaub zu vermeiden, sollte im Ausland ein Textauszug der EU-Entscheidung in der Landessprache, zusammen mit den Kfz-Papieren, mit sich geführt werden. Daneben gehören die grüne Versicherungskarte und der sogenannte Europäische Unfallbericht mit auf die Reise“, lautet die Empfehlung von Siegfried Karle.

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