Immobilien in Deutschland: Wenn die Grundsteuer fällt…

Bildquelle: markteinblicke.de

Heute ist es so weit: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gibt seine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer bekannt. Die Grundsteuer ist sowohl für Eigentümer als auch Mieter eine relevante Steuer, die den Kommunen Milliarden in die Kassen spühlt. Was passiert, wenn die Grundsteuer fällt?

Milliardensumme mit Hebel. Die Einnahmen aus der “Grundsteuer A”, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, betrugen 2016 insgesamt 0,4 Mrd. Euro. Dies war gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig mehr (+ 0,1 Prozent). Über die “Grundsteuer B” (für Grundstücke) nahmen die Kommunen im Jahr 2016 insgesamt 13,3 Mrd. Euro ein und damit 3,4 Prozent mehr als 2015. Die durch die Kommunen festgesetzten Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur Grundsteuer A und B entscheiden maßgeblich über die Höhe der Realsteuereinnahmen in den Gemeinden.

Im Jahr 2016 stieg bei der Grundsteuer A der Hebesatz im Jahr 2016 gegenüber 2015 um 5 Prozentpunkte auf durchschnittlich 332 Prozent. Der durchschnittliche Hebesatz der Grund­steuer B nahm gegenüber 2015 bundesweit deutlich um 9 Prozentpunkte zu und lag im Jahr 2016 bei 464 Prozent. Damit wird deutlich, wie sich die Kommunen in den letzten Jahren ihr Stück vom Immobilienkuchen abgeschnitten haben.

Die Probleme. Die Gründe, warum die Grundsteuer nun vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet ist, ist einfach. Bei der Bewertung der Grundstücke werden keine tatsächlichen Werte herangezogen, sondern Bewertungskriterien von 1964 mit Multiplikatoren versehen (im Osten sind es sogar Werte von 1935). Dass dieses Verfahren nicht zur Steuergerechtigkeit beträgt, ist verständlich, dennoch musste es vor dem höchsten deutschen Gericht landen, um geändert zu werden. Zumindest machten die Verfassungsrichter Im Januar bei der mündlichen Verhandlung entsprechende Aussagen, so dass ein entsprechendes Urteil zu erwarten ist.

Die Lösung. Sollte die Grundsteuer verfassungswidrig sein, müsste der Gesetzgeber zügig handeln, andernfalls entgehen den Kommunen wichtige Einnahmen. Mieter und Eigentümer dürften sich dann freuen – aber dass eine Steuer wegfällt, dürfte in Deutschland wohl nie passieren. Die einfachste Lösung wäre es, eine einheitliche flächenmäßige Besteuerung einzuführen, ohne die ohnehin schwer zu messenden tatsächlichen Werte zu berücksichtigen. Was am Ende kommt, wird man sehen. Relevant ist die Steuer für alle Deutschen, denn egal ob Eigentümer oder Mieter – am Ende zahlt jeder die Grundsteuer irgendwie.

FAZIT. Der Immobilienboom der letzten Jahre hat nicht nur in Form der Grunderwerbsteuer Begehrlichkeiten geweckt, auch bei der Grundsteuer hoffen Kommunen auf mehr Geld. Doch so schnell dürfte ein neues Gesetz zur Grundsteuer nicht auf den Weg gebracht werden. Man darf also gespannt sein, wie sich die Politik über das Urteil äußert.

In diesem Sinne,
weiterhin viel Erfolg bei der Geldanlage und beim alltäglichen Lebensgenuß

Ihre marktEINBLICKE-Gründer
Christoph A. Scherbaum & Marc O. Schmidt

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