Immobilienfinanzierung in der Elternzeit

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Immer mehr junge Familien erfüllen sich den Traum von den eigenen vier Wänden. Eine Finanzierung klappt in den meisten Fällen immer, wenn ausreichend Einkommen und Sicherheiten bestehen. Doch was passiert, wenn ein Partner lediglich Elterngeld bezieht – wie schwierig ist dann die Darlehensaufnahme für eine Immobilie?

In Deutschland herrscht seit Jahren ein Immobilienboom. Viele Familien nutzen das unverändert niedrige Zinsniveau für eine Finanzierung der eigenen vier Wände. Gerade wenn Nachwuchs kommt, kann die aktuelle Wohnung schnell räumlich zu eng sein. Nicht selten ergibt sich dann aber auch ein „Timing“-Problem:

Das heißersehnte Grundstück oder die große geräumige Traumwohnung mit Garten findet man ausgerechnet dann, wenn einer sich in Elternzeit befindet und die Finanzen vielleicht etwas weniger überschaubar sein könnten. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist heutzutage ein besonders wichtiges Anliegen – was für Folgen hat dies aber auf die Finanzierung einer Immobilie, funktioniert dann noch eine Darlehensaufnahme, wenn Elterngeld bezogen wird?

Die richtige Bank wählen…

Elterngeld muss nicht ein Ausschlusskriterium für eine Baufinanzierung sein. Dies wird von Bank zu Bank anders gehandhabt. Es kann durchaus passieren, dass Bank 1 den Finanzierungsantrag ablehnt, da sie das Elterngeld nicht als Einkommen anerkennt, und das Geldinstitut verlangt, dass die Finanzierung nur mit zwei Gehältern erfolgen kann.

Derweil kann Bank 2 wiederum das Elterngeld als Einkommen anerkennen. Es zeigt sich, dass bei einer Immobilienfinanzierung während der Elternzeit nicht nur eine gute Vorbereitung, sondern auch die Auswahl des Kreditinstituts entscheidend ist.

Heiko Vollmer vom Finanzierungsmakler Fingenium Private Finance sagt dazu: „Reicht während der Elternzeit ein Einkommen für die Finanzierung nicht aus, ziehen Banken für die Bewertung der Bonität sowohl das Elterngeld als auch das zukünftige Einkommen des sich in Elternzeit befindlichen Elternteils heran.“

Voraussetzung sei aber, dass der Elterngeldbescheid vorliege – bei dem es aber durchaus zu Wartezeiten von einigen Wochen kommen kann. „Ebenso muss eine Mitteilung des Arbeitgebers über Zeitpunkt und Höhe der weiteren Beschäftigung vorliegen.

Sowohl das Elterngeld als auch das zukünftige Einkommen werden dann in der Regel voll angerechnet“, so Vollmer. „Paare sollten zudem den Banken ganz konkret beschreiben, wie es beruflich und finanziell nach der Elternzeit weitergeht“, sagt derweil Experte Markus Budde von Dr. Klein.

Elterngeld muss nicht ein Ausschlusskriterium für eine Baufinanzierung sein. (Bildquelle: Pixabay / MichaelGaida)

Sondertilgungen sind eine wichtige Option

Wenn das Elterngeld bei Vertragsabschluss dennoch nicht als festes Einkommen zählt, bedeutet das laut Budde aber nicht unbedingt das Ende des Eigenheimtraums. Eine Lösung könnten Sondertilgungen sein. Mithilfe dieser können Familien demnach das zweite Gehalt trotzdem in die Immobilienfinanzierung einfließen lassen.

„Statt eine höhere monatliche Rate anzusetzen, zahlen Paare mit Sondertilgungen auf einen Schlag größere Summen zurück. Dafür sparen sie das unberücksichtigte Einkommen über einen längeren Zeitraum an und übermitteln es gesammelt an die Bank“, so Spezialist Budde. Doch aufgepasst: Solche Extra-Zahlungen sind bei vielen Banken nur einmal im Jahr kostenlos möglich – bei Vertragsabschluss sollte man das Thema Sondertilgungsrecht geklärt haben.

Die Experten von Immobilienscout24 geben derweil zu bedenken, dass der Umstand nur eines ausreichenden und sicheren Einkommens bei der Entscheidung Beachtung finden sollte, wie hoch die monatliche Kreditrate sein soll. Sie empfehlen, um keine finanziellen Engpässe zu riskieren, die „monatlichen Kreditraten den tatsächlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln“ anzupassen. Es stelle ein gewisses Risiko dar, die monatlichen Tilgungsraten während der Elternzeit an dem Einkommen orientieren, „ das zur Verfügung steht, wenn beide Elternteile wieder in Vollzeit tätig sind“, so Immobilienscout24 auf seiner Ratgeberseite im Internet.

Das eigene Budget sollte man kennen

Auch die Experten von Dr. Klein raten, bei der monatlichen Tilgungsrate „genug Puffer für Unvorhergesehenes“ einzuplanen. Als Faustregel gilt laut den Experten, dass die Tilgung idealerweise zwei bis drei Prozent der Darlehenssumme und maximal ein Drittel des aktuellen Nettoeinkommens betragen soll.

Markus Budde von Dr. Klein empfiehlt zudem: „Mit flexiblen Vertragskonditionen, wie zum Beispiel einem Tilgungssatzwechsel, kann die Baufinanzierung darauf reagieren, wenn das Leben den Plänen einen Strich durch die Rechnung macht.“ Bei den meisten Banken sei ein Tilgungssatzwechsel während der Vertragslaufzeit zwei- oder dreimal kostenlos durchführbar.

Finanzierungsexperte Vollmer wiederum warnt: „Ganz wichtig für die jungen Eltern, auch wenn die Bank die Finanzierung übernimmt: Der Zeitpunkt und auch die genaue Höhe des zweiten Einkommens sind graue Theorie.“

Sollte sich zum Beispiel keine vernünftige Lösung für die Kinderbetreuung ergeben oder der Elternteil möchte freiwillig doch mehr Zeit mit dem Nachwuchs verbringen, entstehe zwangsläufig eine Lücke im monatlichen Budget, „die schnell zu einer Belastung werden kann. Die Familie trägt somit ein nicht unerhebliches Planungsrisiko.“

KfW hilft mit Familien-Förderung

Ein wichtiges Thema in Sachen Baufinanzierung ist generell die Familien-Förderung seitens der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese fördert beispielsweise mit dem „Wohneigentumsprogramm KfW 124“ den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben zu einem günstigen Zinssatz.

Das Programm ist mit anderen KfW-Förderprodukten laut der Bank „gut kombinierbar“. Um weitere Informationen zu Förderprogrammen und deren Vergabe zu bekommen, sollte man vor Beginn der Bauarbeiten oder vor dem Kauf der Immobilie mit einem Finanzierungspartner gesprochen haben. Die jeweilige Bank ist dann auch für die Beantragung des Kredits für die jeweilige Familie verantwortlich.

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